Es ist wieder so weit, wie jedes Jahr im Sommer ist Urlaubszeit. Viele fahren auch weg, wobei hier am seltensten ein anderes Verkehrsmittel als das eigene Auto benutzt wird. Das birgt natürlich auch jedes Mal die Gefahr, dass es zu einem Verkehrsunfall im Ausland kommt. Je nachdem wie weit man von der Grenze entfernt wird, kann es schon etwas schwierig werden mit der Verständigung. Deshalb ist es gut, wenn man sich schon vorher informiert, was im Notfall alles gebraucht wird.
Als Erstes sollte man sich grundsätzlich nach einem Unfall so verhalten wie in Deutschland auch. Wenn es möglich ist, rechts ranfahren, um den fließenden Verkehr nicht zu stören. Wenn es nicht möglich ist, sollte die Unfallstelle umgehend gesichert werden. Die französiche Polizei braucht man erst zu rufen, wenn auch Personen zu Schaden gekommen sind. Erforderlichenfalls muss auch der Notarzt gerufen werden. Wenn es sich nur um einen Sachschaden handelt, braucht man natürlich die Angaben zum Fahrer und zum Halter des gegnerischen Fahrzeugs, auch die Haftpflichtversicherung und die Versicherungsnummer sind wichtig, meist gibt eine grüne Plakette in der Windschutzscheibe darüber Auskunft. Sollte diese Plakette beim Unfallgegner abgelaufen sein, sollte die Polizei gerufen werden.
Zur Dokumentation des Unfalls und zum Notieren der einzelnen Beteiligten und Zeugen kann ein europäischer Unfallbericht verwendet werden, in diesem Fall in deutsch-französisch. Man bekommt diese Unfallberichte bei seinem Versicherer. In Frankreich wird oft versucht, der Versicherung einen Unfall zuverschweigen, sodass man sich wappnen muss, wenn seinen Schaden reguliert haben möchte. Hat der Unfallgegner den Schaden nicht gemeldet, gibt es auch kein Geld von der Versicherung.