Ein Umzug will immer gut geplant sein, damit am Ende kein Chaos ausbricht. Aber noch viel wichtiger ist es genau zu planen, wenn man in ein anderes Land ziehen möchte. Sehr häufig ziehen zum Beispiel Franzosen nach Deutschland. Inzwischen sind Umzüge innerhalb der EU relativ unkompliziert, aber trotzdem sollten einige Regeln beachtet werden. So müssen sich auch Franzosen oder Deutsche, die in Frankreich gelebt haben, innerhalb von einer Woche bei Ihrem bisherigen Einwohnermeldeamt abmelden. Dafür benötigen Sie einen gültigen Reisepass oder einen Personalausweis. Die Anmeldebestätigung wird benötigt, um sich dann am neuen Wohnsitz in Deutschland anzumelden. Zum Glück spielen bei einem Umzug innerhalb der EU Zollvorschriften keine große Rolle mehr. Persönliche und privat genutzte Güter können meistens ohne Einschränkung mitgenommen werden. Anders ist es, wenn Bargeld in großer Höhe, Kunstwerke oder vielleicht Waffen und Munition mitgenommen werden sollen. Für solche Dinge ist aber innerhalb der EU die Zollbehörde zuständig.
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Anmeldefristen beachten
Wichtige Tipps und Tricks beim Umzug nach Bielefeld oder irgendwo in Deutschland lassen sich entweder im Internet finden oder die zuständige Meldebehörde gibt Auskunft darüber. Am besten ist es, wenn zur Anmeldung ein gültiger Mietvertrag mitgenommen wird. Anhand des Mietvertrages kontrolliert die Behörde, ob die Anmeldung rechtens ist. Bei einem Wohnortwechsel von Frankreich nach Deutschland wird keine Aufenthaltsgenehmigung benötigt. Das macht den Umzug relativ unkompliziert.
Das Auto darf mit
Das eigene Auto darf mit von Frankreich nach Deutschland ziehen. Allerdings sollte dann innerhalb kürzester Zeit ein deutsches Kennzeichen beantragt werden. Für die Ummeldung werden ein gültiger Reisepass oder Personalausweis, der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein sowie eine Versicherungsbestätigung benötigt. Des Weiteren benötigen Autos aus Frankreich eine Bescheinigung über TÜV und Abgasuntersuchungen, eine Wohnbescheinigung aus Frankreich und die alten Kennzeichen. Wichtig ist beim Ummelden, dass Antragsteller bereits ein deutsches Konto haben, von dem die Kfz-Steuer jährlich abgebucht werden kann. Wer noch kein deutsches Konto hat, muss die Kfz-Steuer in bar bezahlen.